Im Asbest-Prozess gegen den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny und den Belgier Jean-Louis de Cartier hat das Gericht in Turin am Montag seine Urteilsbegründung veröffentlicht. Nach Auffassung des Gerichts haben die beiden die schädliche Wirkung von Asbest gekannt, jedoch nichts dagegen unternommen.
↧